„ESS-Protect“ ist eine Versicherung, die Kunden angeboten wird, um die bei der ESS Vercorin gebuchten Kurse abzusichern – sei es bei Unfall, Krankheit oder wenn die Kurse aufgrund einer Schließung des Skigebiets oder der Skiliftanlagen ausfallen.
Versicherer
Versicherer ist ESS Vercorin, die unter der Marke "ESS-Protect" einen Versicherungsdienst anbietet.
Versicherungsnehmer
Versicherungsnehmer ist eine Person, die bei ESS Vercorin Kurse gebucht oder gekauft hat und eine Versicherung "ESS-Protect" abgeschlossen hat.
Versicherte Leistungen
"ESS-Protect" bietet nur Kurse, die bei ESS Vercorin gebucht oder gekauft wurden.
Höhe der Prämie
CHF 5 pro Tag und pro Person
Gültigkeit der Versicherung
Die Versicherung gilt ab dem Zeitpunkt des Kaufs, genauer gesagt während der Dauer der bei ESS Vercorin erworbenen Kurstage.
Nur die Kurse der versicherten Person werden durch "ESS-Protect" abgedeckt.
Zweck des Vertrages
Der Versicherer garantiert die anteilige zeitliche Erstattung oder den Ersatz verpasster Versicherungszweige gemäß den nachstehenden Versicherungsbedingungen.
Versicherungsbedingungen
In den folgenden Situationen erbringt "ESS-Protect" die unten genannten Leistungen:
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- Im Falle eines Unfalls der versicherten Person und nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attests.
- Im Krankheitsfall der versicherten Person und nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attests während der Gültigkeitsdauer der Versicherung.
- Bei vollständiger Schließung des Skigebietes (100% der geschlossenen Anlagen)
- Im Falle einer teilweisen Schließung des Skigebietes und nur dann, wenn es dem Versicherer nicht möglich ist, den Kurs (Ort & Zeit) zu verschieben.
Erstattung
- Die zeitanteilige Erstattung oder der Ersatz von Kursen muss während des Aufenthalts des Versicherten in Vercorin direkt an das ESS Vercorin-Büro erfolgen. Nur Krankheits- oder Unfallfälle, die es der versicherten Person oder ihrer Familie nicht ermöglichen, zu reisen, können später per Post oder E-Mail erledigt werden.
Rechtsgrundlagen
Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht und der Gerichtsstand ist Sierre. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) und des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
Ausschluss von der Deckung
Alle anderen als die unter dem Punkt "Versicherungsbedingungen" genannten Situationen.
Verwendung von Drogen, Betäubungsmitteln, Medikamenten, die nicht von einem Arzt verschrieben wurden.
Trunkenheit, vorsätzliches Handeln und Handeln, bewusste Nichteinhaltung behördlicher Verbote. Selbstmord, Selbstmordversuch oder Selbstverletzung.
